Doppelte Haushaltsführung: welche Kosten kann man absetzen?
Wer im Berufsleben mithalten will, muss flexibel sein. Manchmal liegt der Arbeitsplatz so weit vom Zuhause entfernt, dass man eine Zweitwohnung nehmen muss. Mit entsprechenden Mehrkosten: Miete, Strom, Heizung und Fahrtkosten können sich ganz schön summieren. Damit das Pendeln nicht auch noch finanzielle Nachteile für den Arbeitnehmer hat, kann er die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung aber beim Finanzamt geltend machen. Im Laufe eines Jahres lassen sich dadurch einige Tausend Euro sparen.
Den Großteil der Kosten macht in aller Regel die Miete aus. Wenn die Zweitwohnung in Größe und Ausstattung der normalen Lebensführung entspricht, lässt sich die komplette Bruttomiete anrechnen. Bis zu 60m² Wohnfläche sind etwa für einen Single angemessen. Auch eine neu gekaufte Einrichtung kann steuerlich abgeschrieben werden. Für die ersten drei Monate nach Einzug können Arbeitnehmer zudem einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Welche Summen dort anzusetzen sind, erklärt etwa finanztip.de. Übrigens: Im Gegensatz zur Umzugspauschale kann man für die doppelte Haushaltsführung die tatsächlich entstandenen Umzugskosten in Anspruch nehmen.
Einen zweiten wichtigen Block übernehmen die entstehenden Kosten für den Kontakt zur Familie. Wer am Wochenende zur Familie fährt, hat dabei die Wahl zwischen verschiedenen Optionen. So kann man sich etwa die Fahrtkosten in Höhe von rund 30 Cent pro Entfernungskilometer zahlen lassen. Voraussetzung: man fährt nicht mit dem Dienstwagen. Oder man lässt den Ehepartner reisen. Bei längeren Distanzen kann man auch das Flugticket absetzen. Tipp: Da der Alltag hier sehr verschiedene Möglichkeiten bietet, sollte man diese einzeln durchrechnen, etwa mit dem Berechnungstool von doppelte-haushaltsfuehrung.de.






