Home > Finanzen & Steuern > Steuerhinterziehung: wie ist die rechtliche Lage?

Steuerhinterziehung: wie ist die rechtliche Lage?

Die Liechtenstein-CD hat zahlreiche Steuersünder zur Selbstanzeige motiviert, weil sie ihre Gelder am Finanzamt vorbei in Ausland gebracht haben. Aber auch der normale Steuerzahler ist durch die Vorgänge beunruhigt. Denn sie geben Anlass, auch die eigene Finanzpraxis zu überprüfen. So mancher füllt die Formulare vom Finanzamt nur recht nachlässig aus und macht sich der Steuerhinterziehung schuldig, ohne es zu wissen. Wenn es dabei um geringere Summen geht, ist nur selten mit einer Strafe zu rechnen. Dennoch kann man den Ärger und eventuelle Gerichtsverfahren vermeiden.

Rechtlich unterscheidet man die leichtfertige Steuerverkürzung und die gezielte Hinterziehung. Im ersten Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die meist milde beurteilt wird. Vollkommen straffrei geht der Steuerpflichtige aus, wenn er seine Sorgfaltspflichtverletzung selbst den Behörden meldet. Die bewusste Steuerhinterziehung ist dagegen eine Straftat, die von den Finanzbehörden gerichtlich verfolgt werden muss. Allerdings: nach fünf Jahren verjährt die Schuld. Und auch durch eine Selbstanzeige lässt sich die Strafe vermeiden. Vorausgesetzt, der Steuersünder erklärt sich bereit, die ausstehenden Summen nachzuzahlen. Falls er aktuell nicht genug Geld hat, lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren.

Bereits die Steuerregelungen sind kompliziert. Noch komplexer ist die rechtliche Beurteilung von Einzelfällen. Wer vermutet, dass er sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, sollte sich daher fachlich beraten lassen. Ansprechpartner sind Steuerberater oder Anwälte mit Fachgebiet Steuerrecht, wie man sie etwa über den anwaltssuchdienst.de findet. Über die aktuelle Rechtslage bei der Selbstanzeige informiert die Webseite von Steuer-freispruch.de.

Tags: , , , ,

  • Digg
  • Del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Twitter
  • RSS

Leave a Reply