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Steuerklasse: wie funktioniert der Wechsel?

Das Finanzamt bittet alle Arbeitnehmer zur Kasse. Welche Beträge fällig werden, hängt allerdings nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Steuerklasse ab. Da wir in Deutschland komplizierte Regelungen zum Ehegattensplitting haben, kann der Wechsel von Lohnsteuerklassen vor allem für verheiratete Paare interessant sein. Bis zum 30. November eines jeden Jahres muss der schriftliche Antrag bei der zuständigen Gemeinde vorliegen – dann kann man für die nächsten zwölf Monate sparen. Erforderlich sind die Lohnsteuerkarten und Personalausweise sowie ein formloser Brief. Wie es genau geht, erklärt zum Beispiel test.de.

Je nach gewählter Steuerklasse wird das Gehalt der Partner unterschiedlich miteinander verrechnet. Mit der Einordnung in eine der Lohnsteuerkategorien entscheidet sich die Höhe der zu entrichtenden Beträge sowie möglicher Freibeträge. Bevor man die Zuweisung zu einer bestimmten Kategorie akzeptiert, sollte man deshalb mit einem Steuerklassenrechner verschiedene Kombinationen miteinander vergleichen. Wichtig: Die Steuergesetze ändern sich jährlich. Wer eine Garantie auf korrekte Berechnung haben möchte, muss deshalb ein jahresaktuelles Tool suchen. Portale wie steuertipps.de bieten etwa für jedes Kalenderjahr separate Rechner, die man kostenlos nutzen kann.

Singles beginnen ihre Steuerexistenz meist in der Klasse 1. Wenn sich an ihrem Lebensstatus nichts ändert, müssen sie auch in dieser Gruppe bleiben. Nach der Heirat bieten sich jedoch mehrere Wahlmöglichkeiten, um die Steuerlast der Partner optimal auszugleichen. Interessant ist eine Änderung der Steuerklasse außerdem bei der Geburt eines Kindes. Wie der finanzitp.de erklärt, sollten werdende Mütter schon vor der Entbindung über einen Wechsel nachdenken, da sich dadurch das Elterngeld erhöhen lässt.

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