Einkommensnachweis für die Bonitätsprüfung notwendig
Insbesondere für die Bonitätsprüfung nimmt der Einkommensnachweis einen hohen Stellenwert ein. Wird ein Kredit beantragt, so wird zunächst immer der Einkommensnachweis vom Kreditgeber verlangt, bevor die Kreditvergabe erfolgt. Aber auch einige Behörden verlangen den Einkommensnachweis. Hier sei als Beispiel die Unterhaltsverpflichtung genannt, die man nahen Angehörigen gegenüber hat. Das können Kinder und genauso Eltern sein. Selbst wenn ein ganz normales Girokonto eröffnet werden soll, verlangen viele Kreditinstitute einen solchen Nachweis. Der Grund hierfür ist wiederum in der Bonität des zukünftigen Kunden zu sehen.
Bei Privatpersonen können als Einkommensnachweis beispielsweise die drei letzten Lohnbestätigungen vorgelegt werden. Ebenfalls kann vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Angestelltenverhältnis als Einkommensnachweis dienen. Jedoch sind die Gehaltsbestätigungen die einfachere Variante, denn so muss man sich nicht vor seinem Arbeitgeber erklären, wofür man die Bescheinigung benötigt. Ein Arbeitsvertrag wird auch nicht von allen Stellen als Einkommensnachweis akzeptiert, denn gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit könnte dieser schon lange nicht mehr relevant sein. Ebenfalls kann als Nachweis über ein eigenes Einkommen der Kontoauszug vorgelegt werden, worauf dieser ersichtlich ist.
Wird jedoch eine Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausgeführt, so dienen hierbei als Einkommensnachweis die drei letzten Bilanzen. Aber auch die drei letzten Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen können als Einkommensnachweis vorgelegt werden. Ebenso können Steuerbescheide von Einkommen oder Saldenlisten mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen als Nachweis dienen. Anschließend folgt eine bankinterne Auswertung, die als Ergebnis das Hard-Facts-Rating bringt, das für alle Entscheidungen zugrunde gelegt wird.






