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Fahrtkostenerstattung: wie kann man sie beantragen?

Wer für Beruf oder Ausbildung viel unterwegs sein muss, hat oftmals einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Das reicht von der Fahrt zum Bewerbungsgespräch über das Monatsticket für Pennäler bis zur Entfernungspauschale für Arbeitnehmer. Außerdem muss der Boss die Reisekosten für Dienstfahrten erstatten. Für all diese Fälle gelten allerdings unterschiedliche Regelungen, wie der Betroffene sein Geld beantragen muss. Ob ein Schüler Zuschüsse zur Monatskarte bekommt, hängt zum Beispiel von den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Der Arbeitgeber wiederum ist nur verpflichtet zu zahlen, wenn sein Mitarbeiter die einzelnen Fahrscheine vorlegt. Tipp: Da man bei Dienstreisen noch weitere Posten geltend machen kann, lohnt es, die Fahrtkostenerstattung online nachzurechnen. Bei geldsparen.de, Stichwort „Reisen“, gibt es etwa einen Fahrtkostenrechner für PKW oder Bahn, einschließlich Extras wie Mietwagenrechnung, Benzin und Parkgebühren. Tipp: Der Ausdruck taugt nicht nur zur firmeninternen Abrechnung, Selbständige können ihn auch beim Finanzamt vorlegen. Die sogenannte Entfernungspauschale bekommen Arbeitnehmer nur, wenn sie die Kosten beim Finanzamt geltend machen.

Vor allem die Fahrtkostenerstattung für den täglichen Weg zur Arbeit sorgt immer wieder für Unsicherheit. Denn in manchen Fällen zahlt auch der Arbeitgeber ein Kilometergeld oder einen Zuschuss zum Jobticket. Speziell das Jobticket hat für beide Seiten Vorteile: der Arbeitnehmer kommt günstig an sein Ziel und die Firma muss nicht so viele Stellplätze für ihre Mitarbeiter vorhalten. Für Komplikationen sorgt jedoch das Steuerrecht. Sobald der geldwerte Vorteil mehr als 44 Euro monatlich beträgt, muss er vom Arbeitnehmer als Sachbezug versteuert werden.

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