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Sozialversicherungsnummer: wo stellt man den Antrag?

Um unsere soziale Absicherung werden wir Deutschen von vielen Ländern beneidet. Ob Rente, Pflege- oder Krankenkasse – jeder Arbeitnehmer, der in die öffentlichen Geldtöpfe einzahlt, hat im Bedarfsfall auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Mit dem Einstieg in das Arbeitsleben bekommt daher jeder Berufstätige eine Sozialversicherungsnummer, die ihn als Mitglied des sozialen Netzes ausweist. Verantwortlich für die Anmeldung bei der zuständigen Rentenkasse ist der Arbeitgeber. Als Angestellter muss man sich daher nicht um die Formalitäten kümmern. Die Nummer wird auf einem dazugehörigen Sozialversicherungsausweis eingetragen und dem Arbeitgeber zugeschickt. Wie das Dokument aussieht, und welche Daten noch alles enthalten sind, kann man etwa bei imaac.de sehen, Stichwort „SV Ausweis“.

Wenn die Sozialversicherungsnummer zugewiesen wurde, bleibt sie für den Rest des Lebens gültig. Bei jeder weiteren Anstellung braucht man dann nur den Ausweis vorzulegen, damit der Chef das Anstellungsverhältnis bei der Sozialversicherung anmelden kann. Wichtig: Da das Dokument lebenslange Gültigkeit besitzt, sollte man gut darauf aufpassen. Bei Verlust oder Diebstahl stellen die Kassen jedoch auf Antrag einen neuen Ausweis aus.

Aber nicht nur in Deutschland gibt es eine Sozialversicherungsnummer. Wer im Ausland arbeitet, muss sich eventuell auch bei den dortigen Institutionen anmelden. Ob und wann das nötig ist, hängt von zahlreichen rechtlichen Fragen ab. Einige davon werden auf dem Portal deutsche-im-ausland.org erklärt. Für eine individuelle Prüfung sollte man jedoch einen versierten Fachanwalt befragen. Er weiß zum Beispiel, welche Staaten ein Rechtsabkommen mit Deutschland haben, und welche Art der Tätigkeit im Ausland versicherungspflichtig ist.

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