Spendenkonto einrichten: wie sind die rechtlichen Bedingungen?
Deutschland zählt zu den Ländern mit dem höchsten Spendenaufkommen. Wenn Menschen in Not sind, zücken wir gern unser Portemonnaie und helfen. Portale wie spenden.de zeigen dabei, wie wichtig Transparenz und Seriosität sind. Am sichersten erreicht die Hilfe ihr Ziel, wenn man das Geld einfach auf ein Spendenkonto überweist. Für Spender hat dies den Vorteil, dass ihre Einzahlungen genau registriert werden. Für Spendensammler bietet das Konto eine gute Basis, um auch größere Geldsummen übersichtlich zu verwalten. Ein paar rechtliche Bedingungen muss ein solches Konto jedoch erfüllen, damit es für alle Seiten befriedigend funktioniert.
Ob private Sammlung oder bundesweite Spendenaktion, das Finanzamt interessiert sich für alle Gelder, die auf ein Spendenkonto eingezahlt werden. Wer am Jahresende keine Einkommensteuer für eingeworbene Gelder zahlen möchte, sollte daher rechtzeitig die Gemeinnützigkeit seines Projektes beantragen. Nur mit diesem Siegel lassen sich die Spenden ohne Steuerabzug direkt dem guten Zweck zuführen. Außerdem: Wer spendet, möchte in aller Regel eine Bescheinigung über die gezahlte Summe. Denn damit kann der Spender die Beträge von seiner Steuer absetzen. Möglich ist dies nur, wenn die Spendenorganisation als gemeinnützig anerkannt ist.
Für kleinere Projekte ist ein eigenes Spendenkonto unter Umständen unnötig. Hier hat sich in den letzten Jahren das Konzept der Spendenkooperation bewährt. Wer für die Jugendreise seines Vereins, die medizinische Behandlung eines haitianischen Waisenkindes oder eine vom Tsunami betroffene Familie sammeln möchte, kann die Gelder über eine größere Organisation laufen lassen. Je nach Thema bieten sich etwa der örtliche Sportverein oder weltweit operierende Organisationen wie das drk.de als Vermittler an.






