Unterhalt Berechnung selbst durchführen
Jedermann kann selbst eine Unterhalt Berechnung durchführen und muss dafür nicht einen Fachanwalt konsultieren, wodurch Kosten entstehen. Auch in der virtuellen Welt finden sich zahlreiche Portale, die eine wertvolle Hilfestellung leisten können, wie man zum Beispiel unter http://www.hepp24.de/Unterhalt.html sehen kann. Mit einer einfachen Exel-Tabelle kann man für den Unterhalt eine Berechnung anstellen, dafür wird von den letzten zwölf Monaten das Nettoeinkommen benötigt, darin sind gleichermaßen Sonderzahlungen, wie unter anderem das Weihnachtsgeld und auch das Urlaubsgeld mit einzurechnen.
Für die Unterhalt Berechnung werden die allgemeinen Grundsätze des Paragraphen 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz unter BGB bekannt, hinzugezogen. Wird der Unterhalt vom Gericht berechnet, so kommt hier die bekannte Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz. Nähere Informationen über die Düsseldorfer Tabelle findet man zum Beispiel unter http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/duesseldorfer-tabelle.html und kann sich somit schon einmal einen ersten Überblick über die Unterhalt Berechnung verschaffen. Es sind einige Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle zu sehen, die man nicht außer Acht lassen sollte. So wurde unter anderem das Existenzminimum angehoben.
Bei der Unterhalt Berechnung für Kinder wird in vier Stufen unterschieden, die sich nach dem Alter des jeweils unterhaltsberechtigten Kindes richten. Hierbei werden Kinder von null bis fünf Jahren in die erste Altersstufe, von sechs bis elf Jahren in die zweite Altersstufe, von zwölf bis 17 Jahren in die dritte und ab 18 Jahren in die vierte Altersstufe eingestuft. Dementsprechend wird auch die Unterhalt Berechnung durchgeführt und je älter die Kinder werden, desto höher werden genauso die Unterhaltsansprüche.






