Unterhalt Kinder: wie viel muss man zahlen?
Familienmodelle ändern sich. Manche Paare ziehen bei der Ankunft eines Kindes gar nicht erst zusammen, andere trennen sich nach gewisser Zeit. Wer die Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kids übernimmt, hat dabei Anspruch auf Unterhalt. Kinder können diese Geldrente unabhängig vom rechtlichen Status der Eltern verlangen: eheliche und nichteheliche Kinder sind hier vor dem Gesetz gleichgestellt. Auch wenn die generelle Zahlungspflicht unstrittig ist, gibt es allerdings oft Auseinandersetzungen über die Höhe der Unterhaltsleistung. Interessant ist die Berechnung sowohl für den zahlungspflichtigen Elternteil als auch für den Elternteil, der die Betreuungskosten im Alltag leisten muss.
Als Richtschnur gilt die Düsseldorfer Tabelle, die man etwa im internetratgeber-recht.de einsehen kann. Die Höhe der Summe richtet sich dabei nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Wer weniger als 1.500 Euro verdient, zählt zur niedrigsten Gruppe. Von dort geht es in 400er-Schritten nach oben. Außerdem spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle für den Unterhalt. Kinder ab dem schulpflichtigen Alter sind teurer als Jüngere, so dass sich auch die Summen in bestimmten Altersschritten erhöhen.
Ganz so einfach wie die Berechnung in den Tabellen aussieht, ist sie in der Praxis allerdings nicht. Denn wie das Portal scheidung-online.de aufzeigt, birgt bereits die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens einige Tücken. Hierzu zählen Abzüge für Wohnvorteile in selbstgenutzten Immobilien sowie etwa auch Krankengelder, Feiertagsvergütungen oder besondere Prämien, die sich auf den Unterhalt Kinder auswirken. Um einen genauen Überblick zu bekommen, kann es deshalb lohnen einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Wichtige Infos und eine bundesweite Anwaltssuche bietet hier zum Beispiel familienanwaelte.de.






