Voraussetzungen für das Übergangsgeld bei Reha
Bevor man einen Anspruch auf das Übergangsgeld bei Reha hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das Übergangsgeld im Allgemeinen ist eine so genannte Lohnersatzleistung und muss dementsprechend erst einmal beantragt werden. Nähere Informationen, die das Übergangsgeld bei Reha betreffen, kann man zum Beispiel unter http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/UEbergangsgeld-488.html erhalten. Diese Leistungen erhält man erst, wenn man vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungen mehr im Krankheitsfall erhält und auf diese eben keinen Anspruch mehr hat. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Arbeitgeber sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewähren muss.
Bevor man jedoch das Übergangsgeld bei Reha erhält, muss man dieses als Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung beantragen. Allerdings bezahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld bei Reha nur dann, wenn der Arbeitnehmer vor dem Krankheitsfall ein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen durch berufliche Tätigkeit erhalten hat. Des Weiteren müssen Beiträge zur Rentenversicherung aus dieser Tätigkeit geflossen sein. Aber auch wer keine Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt hat, wie beispielsweise weil bereits Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II gezahlt wurde, muss die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um die ergänzenden Leistungen, also das Übergangsgeld bei Reha, erhalten zu können.
Es gibt unterschiedliche Arten vom Übergangsgeld bei Reha, so kann hierfür eine medizinische Rehabilitation notwendig sein und genauso können berufliche Rehabilitationsmaßnahmen vonnöten sein. Das Übergangsgeld bei Reha aus medizinischen Gründen wird vom letzten Nettoverdienst berechnet und beträgt meistens 68 Prozent davon.






