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Altersrückstellung PKV: was passiert beim Wechsel?

Wer in jungen Jahren in die private Krankenversicherung einsteigt, spart einen Teil seines Beitrages automatisch für das Alter an. Dadurch garantieren die Versicherer, dass ihre Beiträge für ältere Mitglieder gleich bleiben, auch wenn diese in aller Regel mehr Kosten verursachen. Die Altersrückstellung PKV stellt daher ein wichtiges Instrument in der langfristigen Kalkulation der Unternehmen dar. Wie hoch der Sparanteil liegt, kann der Versicherte selbst nicht entscheiden. Generell gilt aber: je jünger man beitritt, desto niedriger liegt die Risikoprämie und desto höher ist das Sparanteil am gesamten Beitrag.

Anders als bei einem regulären Sparvertrag hat der Versicherte allerdings keinen individuellen Anspruch auf seine eingezahlten Gelder. Vielmehr werden die Summen nach Altersgruppen und Tarifen kollektiv angesammelt. Aber unter bestimmten Umständen kann der Versicherte bei einem Wechsel in eine andere Versicherung seine Altersrückstellung PKV mitnehmen. Eine solche Portabilität besteht für neu abgeschlossene Verträge seit dem Januar 2009. Wer einen älteren Vertrag hat, konnte eine halbjährige Wechselfrist zu anderen Anbietern nutzen, diese ist aber inzwischen verstrichen.

Wesentlich einfacher ist die Mitnahme der Altersrückstellung PKV, wenn man innerhalb der Gesellschaft den Tarif wechselt. Die angesparte Summe bleibt vollständig erhalten und kann sich bei geschickter Tarifwahl sogar beitragsmindernd auswirken. Verschiedene Rechenbeispiele hierzu zeigt etwa widge.de. Wie man durch einen Leistungsvergleich sparen kann, lässt sich außerdem auf Portalen wie private-krankenversicherung.de ermitteln. Da im Alter der Risikoanteil an der Prämie steigt und der Sparanteil sinkt, kann man durch die gezielte Auswahl von Leistungen deutlich die Beiträge senken.

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