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Fahrzeug Versicherung: wie kann man seine Police ändern?

Offiziell endet die Kündigungsfrist für die Fahrzeug Versicherung zum 30. November. Wer wechseln möchte, hat aber auch nach diesem Stichtag noch Chancen. Denn entscheidend ist die Vertragslaufzeit. Wenn diese nicht mit Kalenderjahr identisch ist, kann man auch unabhängig vom Jahreswechsel kündigen. Mindestens einen Monat vor Ende der Laufzeit muss die Kündigung schriftlich vorliegen. Beispiel: eine Police mit Gültigkeit seit dem 1. Juni 2011 kann grundsätzlich bis zu 31. Mai 2012 gekündigt werden.

Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer bei allen Prämienänderungen das Recht, einen günstigeren Anbieter zu suchen. Wenn etwa nach einem Schadensfall ein höherer Beitrag fällig wird, genießt man ein Sonderkündigungsrecht und kann über check24.de oder andere Vergleichsportale einen besseren Versicherer suchen. Allerdings: Die Fahrzeug Versicherung muss bei einem Wechsel nahtlos weitergeführt werden. Eine Kündigung sollte daher erst erfolgen, wenn die neue Police in sämtlichen Details vereinbart ist.

Entscheidend ist nicht allein der Preis. Oftmals ist der Abschluss einer günstigeren Police auch mit einem anderen Leistungsumfang verbunden. Eine wichtige Neuerung in 2012 ist zudem das sogenannte Wechselkennzeichen. Wer zwei Wagen der gleichen Klasse fährt, kann dadurch die Hälfte der Fahrzeug Versicherung einsparen. Wann die Regelung Kraft tritt und welche Versicherer attraktive Pakete bieten, erfährt man online. Aktuelle Infos liefern etwa Automobilclubs wie der adac.de, und auch Magazine wie auto-motor-sport.de halten ihre Leser online auf dem Laufenden. Ob sich Wechselschilder lohnen, wird sich dann nach Bekanntwerden der entsprechenden Policen auf den Vergleichsportalen errechnen lassen.

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