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Gesetzliche Krankenkassen müssen gewisse Leistungen gewähren

Der Gesetzgeber hat einige Leistungen vorgeschrieben, die die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen müssen. Unter anderem müssen gesetzliche Krankenkassen Kontrolluntersuchungen zur Vorbeugung von Krankheiten den Mitgliedern gewähren. Die gesetzlichen Leistungen kann man zum Beispiel unter http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungen/leistungen.html erfahren, daran sind alle gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Dazu zählen auch die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen beim Gynäkologen. Den Frauenarzt sollte jede Frau zwei Mal im Jahr aufsuchen. Bei einer Untersuchung werden noch zusätzlich zur normalen Untersuchung dann der Blutdruck gemessen, die Brust untersucht und ein Abstrich am Gebärmutterhals vorgenommen.

Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich nicht mehr in den Beitragssätzen der Mitglieder, in dieser Richtung braucht man heutzutage keinen Vergleich mehr durchführen. Ein Vergleich lohnt sich in der heutigen Zeit nur noch in Bezug auf die angebotenen Leistungen, wobei wie bereits erwähnt, die gesetzlichen Leistungen jede Krankenkasse ihren Mitgliedern bieten muss. Einen Vergleich über die zusätzlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen kann man zum Beispiel unter http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitragssaetze.php durchführen.

Allerdings sollte man vor einem Wechsel der Krankenkassen einige Dinge beachten. So kann man nicht nach Belieben ständig die Krankenkassen wechseln. Gesetzliche Krankenkassen können beispielsweise erst nach einer 18 monatigen Mitgliedschaft gewechselt werden. Diese und noch weitere Aspekte, die man vor einer Kündigung beachten sollte, kann man beispielsweise auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung#Wechsel_der_Krankenkasse erfahren.

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